Die Organe des Zweckverbands sind
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Verbandsversammlung |
Verbandsvorsitzende |
Rechnungsprüfungsausschuss |
Verbandsversammlung
Die Verbandsversammlung besteht aus dem Verbandsvorsitzenden und den übrigen Verbandsräten.
Die Verbandsversammlung setzt sich aus insgesamt 24 Mitgliedern zusammen. Ein Landkreis wird in der Verbandsversammlung durch den Landrat und die Stadt Passau durch den Oberbürgermeister kraft Amtes sowie die weiteren Verbandsräte vertreten. Dabei entsendet der Landkreis Passau neun Mitglieder (Landrat Raimund Kneidinger sowie acht Verbandsrätinnen und Verbandsräte), der Landkreis Rottal-Inn sechs Mitglieder (Landrat Michael Fahmüller sowie fünf Verbandsrätinnen und Verbandsräte), der Landkreis Freyung-Grafenau fünf Mitglieder (Landrat Sebastian Gruber sowie vier Verbandsrätinnen und Verbandsräte) und die Kreisfreie Stadt Passau vier Mitglieder (Oberbürgermeister Jürgen Dupper sowie drei Verbandsräte).
Die Verbandsversammlung ist ausschließlich zuständig für die Wahl des Verbandsvorsitzenden und seiner beiden Stellvertreter, für die Entscheidung über die Übertragung der Durchführung des Rettungsdienstes gemäß Art. 19 Abs. 1 und Abs. 2 des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes (BayRDG) sowie über den Betreiber und den Standort der Integrierten Leitstelle (Art. 4 des Gesetzes über die Errichtung und den Betrieb Integrierter Leitstellen - ILSG).
Die Verbandsversammlung beschließt ferner über die anderen ihr gesetzlich zugewiesenen Gegenstände.
Verbandsvorsitzender
Der Verbandsvorsitzende vertritt den Zweckverband nach außen. Er bereitet die Beratungsgegenstände der Verbandsversammlung vor und führt in ihr den Vorsitz.
Er erledigt in eigener Zuständigkeit alle Angelegenheiten, die nach der Gemeindeordnung kraft Gesetzes dem Ersten Bürgermeister zukommen. Im Übrigen richtet sich seine Zuständigkeit nach dem Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit.
Verbandsvorsitzender ist der Oberbürgermeister der Stadt Passau, Jürgen Dupper. Stellvertretende Verbandsvorsitzende sind der Landrat des Landkreises Passau, Raimund Kneidinger sowie der Landrat des Landkreises Freyung-Grafenau, Sebastian Gruber.
Rechnungsprüfungsausschuss
Die Jahresrechnung des Zweckverbands wird von einem Rechnungsprüfungsausschuss örtlich geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss ist aus der Mitte der Verbandsversammlung zu bilden und besteht aus sieben Verbandsrätinnen und Verbandsräten.